Fernwärmeanschluss

Durch Lemgo zieht sich ein fast 60.000 Meter langes Fernwärmenetz, das wir betreiben. Den größten Teil der Fernwärme erzeugen wir durch Kraft-Wärme-Kopplung in unseren modernen Heizkraftwerken und Blockheizkraftwerken. Auch mithilfe einer Power to Heat-Anlage entsteht Wärme für unser Netz – aus überschüssigen Strommengen aus Erneuerbaren Energien. Und ab 2019 wird auch die ökologische Wärme aus dem geklärten Abwasser der Zentralkläranlage Lemgo mithilfe einer Hochleistungswärmepumpe für unsere Fernwärmeversorgung genutzt.

Durch unsere umweltfreundlichen Erzeugungsanlagen besitzt die Lemgoer Fernwärme einen Primärenergiefaktor von 0,29: Für jede Kilowattstunde Fernwärme, die wir unseren Kunden liefern, wurde also nur 29 % an Primärenergie bei der Erzeugung aufgewendet.

Insgesamt erzeugen wir rund 130 Millionen Kilowattstunden dieser Heizenergie – ca. 105 Grad Celsius heißes Wasser ist dabei der Wärmelieferant. Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen ein Anschluss an unser Wärmenetz möglich ist.

Ihre Vorteile

  • Fernwärmenetz von rund 60.000 m
  • Weitere Verdichtung möglich
  • Anschluss nach TAB Fernwärme
  • Zukunftsweisende Fernwärmeerzeugung

Informieren Sie sich jetzt!

Wir schließen gerne weitere Kundinnen und Kunden an unser Fernwärmenetz an. Jeder Anschluss erfolgt dabei nach den Technischen Anschlussbedingungen Fernwärme (TAB Fernwärme). Alle Informationen dazu finden Sie in den Downloads.

Welche allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme gelten, beschreibt die Verordnung AVBFernwärmeV. Diese stellen wir zum Download für Sie bereit.

Wo gibt es überall Fernwärme in Lemgo?

• Von Nord nach Süd zwischen dem Rintelner Weg und dem Eichtelger Weg

• Im Osten wird unser Fernwärmegebiet vom Hopfenfohr begrenzt

• Im Westen reicht unser Leitungsnetz bis zum Klärwerk

Hinzu kommen zahlreiche Nahwärmeinseln, wo ein Blockheizkraftwerk kleinere Bereiche versorgt – zum Beispiel am Lemgoer Biesterberg oder in Kirchheide.

ALLGEMEINE KUNDENINFORMATION

Sehr geehrte Kund*innen,

die Stadtwerke Lemgo GmbH tauschen im Rahmen des Turnuswechsels die Wärmezähler und auch ab 2023 die Wasserzähler auf neue elektronische Messgeräte mit Funkübertragung zur Ermittlung der Verbrauchswerte um.

Diese werden im Folgenden „Funkzähler“ genannt. Diese Kundeninformation soll die wichtigsten Fragen rund um diese Zähler beantworten.

Was ist ein Funkzähler?

• Bei Funkwärmezählern oder Funkwasserzählern handelt es sich um Messgeräte zur Ermittlung der verbrauchten bzw. zur Verfügung gestellten Wärme- oder Trinkwassermenge.

• Im Gegensatz zu den herkömmlichen Zählern arbeiten die von uns eingesetzten Funkzähler nicht mit einem mechanischen Messwerk, sondern messen die Durchflussmenge mittels Ultraschall.

• Funkzähler verfügen über einen Datenspeicher, der insbesondere die Zählerstände in bestimmten Abständen historisch im Zähler speichert.

• Darüber hinaus sind Funkzähler mit einem Funkmodul ausgestattet, hiermit kann der Zähler direkt von den Stadtwerken ausgelesen werden, ohne dass ein Besuch vor Ort erforderlich ist.

• Eine externe Stromversorgung ist für Funkzähler nicht erforderlich. Die Zähler verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu 15 Jahren.

Welche Vorteile bietet ein Funkzähler?

Aufgrund Ihrer Bauart und ihres Messprinzips bieten Ultraschallzähler einige Vorteile gegenüber den konventionellen Wasserzählern (Flügelradzähler). Hierzu gehören unter anderem:

• Höhere Messgenauigkeit (kein verzögerter Anlauf, kein „Nachlaufen“).

• Keine mechanischen Einbauten/Messelemente, dadurch bessere hygienische Eigenschaften, geringer Druckverlust, keine „Alterung“ der Mechanik.

• Keine nachlassende Messgenauigkeit, dadurch Eichzeitverlängerung auf 12 Jahre (oder mehr möglich) und Reduzierung der Kosten für den Turnustausch.

Darüber hinaus bietet die Funkauslesung weitere Vorteile:

• Fernauslesung der Zähler bspw. mit Hilfe von „LoRaWAN“ statt durch manuelle Ablesung.

• Vermeidung von Fehlablesungen und Reduzierung des Aufwands bei der Abrechnung.

• Bei Bedarf unterjährige Auslesung (z.B. bei Umzug, Mieterwechsel etc.).

• Unterjährige Kundeninformation über Verbrauchs- und Kostenentwicklung, Speicherung von Zählerständen und Durchflüssen bspw. zum Nachvollziehen oder zur nachträglichen Klärung unplausibler Wasserverbräuche.

Welche Daten werden erfasst und übertragen?

• Die eingesetzten Funkzähler erfassen und übertragen vor allem den Zählerstand (aktueller Zählerstand, Stichtagszählerstand bspw. zum Monatsende). Wärmezähler übertragen darüber hinaus auch die Temperaturdaten des Vor- und Rücklaufes, sowie die gelieferte Energiemenge.

• Betriebszustände die unseren Versorgungsauftrag gefährden wie bspw. „trockene Zähler“ oder unübliche Temperaturdaten können vom Zähler erkannt werden und melden dies als „Alarm“.

• Darüber hinaus meldet der Zähler bei Auslesung seine Zählernummer und zählerspezifische Daten (bspw. Konfiguration, Batteriekapazität, Störungen, Betriebsstunden).

• Die berechneten Energiemengen (bei Wärmezählern), sowie die Durchflussmengen werden im Zähler gespeichert und nur in Intervallen übertragen. Dies schont die Batterielebensdauer und beschränkt die Sendezeit des Zählers auf nur wenige Sekunden pro Tag.

• Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, entspricht dem Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Es werden ausschließlich individuell erzeugte und nicht rückführbare Schlüssel verwendet (AES 128 Bit), die nur den Stadtwerken Lemgo bzw. den von den Stadtwerken Lemgo beauftragten Mitarbeitern bekannt sind.

Wie werden meine Daten geschützt?

Die Da­ten­schutz­hin­wei­se im Zu­sam­men­hang mit dem Ein­satz funk­aus­les­ba­rer Wärme/-was­ser­zäh­ler sind in der In­for­ma­ti­on zur Da­ten­ver­ar­bei­tung nach Art. 14 EU-Da­ten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DS­GVO) ge­re­gelt. Ausführliche Informationen dazu finden Sie am Ende dieses Dokumentes.

In sämt­li­chen Fäl­len, in de­nen we­ni­ger als drei Wohn­ein­hei­ten über ei­nen Haus­was­ser­zäh­ler ver­sorgt wer­den, ist die­se In­for­ma­ti­on an die im Sin­ne der DS­GVO be­trof­fe­ne Per­son aus­zu­hän­di­gen.

Als "Be­trof­fe­ne" zäh­len in die­sem Zu­sam­men­hang die je­wei­li­gen Was­ser­ab­neh­mer und so­mit die Be­woh­ner des je­weils ver­sorg­ten Ob­jek­tes. Die Pflicht zur Wei­ter­ga­be der Da­ten­schutz­hin­wei­se ob­liegt dabei dem An­schluss­in­ha­ber.

Da­her bit­ten wir Sie als Ei­gen­tü­mer, Ver­wal­ter, bzw. Kun­de des­halb in sämt­li­chen Fäl­len, in de­nen we­ni­ger als drei pri­va­te Wohn­ein­hei­ten ver­sorgt wer­den, die Information zur Datenverarbeitung nach Art. 13 und Art. 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zu­sam­men­hang mit dem Ein­satz funk­aus­les­ba­rer Wärme-  / Was­ser­zäh­ler an die ge­mäß DS­GVO Be­trof­fe­nen wei­ter­zu­lei­ten.

Ist ein Funkzähler gesundheitsschädlich?

Nein, eine Gesundheitsbelastung ist ausgeschlossen, der Funkzähler sendet ein LoRaWAN-Funksignal mit sehr geringer Leistung und nur für einen sehr kurzen Zeitraum (Dauer < 4 Sekunden pro Signal), aufgrund der geringen Funkdauer und der geringen Sendeleistung ist die „Funkbelastung“ zu vernachlässigen.

Wann bekomme ich einen Funkzähler?

Die Stadtwerke wechseln die im Netz verbauten Zähler nach und nach im Rahmen des regulären Turnustauschs gegen Funkzähler aus. Aufgrund der 6-jährigen Eichgültigkeit wird sich der Austausch über mehrere Jahre erstrecken. Wir behalten uns jedoch vor, gegebenenfalls auch Zähler vorzeitig zu tauschen, wenn wir dies aus betrieblichen Gründen als sinnvoll erachten.

Unsere Datenschutzhinweise für die fernauslesbaren Wärme- und Wasserzähler finden Sie hier

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