Messstellenbetrieb

Am 2. September 2016 ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten. Damit ist der Messstellenbetrieb nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers (§ 3 MsbG). Im Netzgebiet Lemgo ist dies die Stadtwerke Lemgo GmbH. Wir kommen seit März 2018 der gestaffelten Ausstattungsverpflichtung nach und statten gemäß § 29 MsbG alle Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen aus. Die Bundesnetzagentur gibt für die Digitalisierung der Messstellen einen Rollout-Plan vor. Dabei richtet sich der Austausch nach vorgegebenen Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien für den Messstellenbetrieb. Insgesamt muss der gesamte Zähleraustausch bis spätestens 2032 erfolgen.

So gestaltet sich der Austausch nach der Vorgabe der Bundesnetzagentur:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh und Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung über 7 kW werden mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet.
  • Letztverbraucher mit einem Stromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh bzw. Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung von 1 – 7 kW (seit 2018) können durch den Messstellenbetreiber optional mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden.
  • Wenn nach dem MsbG die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem nicht vorgesehen ist und soweit es wirtschaftlich vertretbar ist, haben die grundzuständigen Messstellenbetreiber alle Messstellen mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten (gemäß § 29 Abs. 3 S.1 MsbG).
  • Letztverbraucher mit einem Stromverbrauch von 6.000 – 100.000 kWh und Anlagenbetreiber einer EEG- oder KWKG-Anlage mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW werden erst seit dem Jahr 2020 mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet. 

(Quelle: www.bundesnetzagentur.de)

Ihre Vorteile

  • Einbau moderner Messstellen ab März 2018
  • Einbindung in Kommunikationsnetze ist möglich
  • Austausch nach Rollout-Plan der Bundesnetzagentur

Weitere Informationen gewünscht?

Der nachfolgende Messstellenvertrag, den wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, kann online ausgefüllt werden.

Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer und Anschlussnehmer sowie für Anlagen- und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Stadtwerke Lemgo GmbH nutzen.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Stromverbrauch mit der tatsächlichen Nutzungszeit anzeigt. Die modernen Messeinrichtungen übertragen ihre Daten nicht automatisch – sie werden nach wie vor jedes Jahr abgelesen. Nur die Nutzerinnen und Nutzer können also ihre Energieverbrauchswerte der letzten 24 Monate einsehen. Über ein Smart-Meter-Gateway lassen sich moderne Messeinrichtungen aber auch in ein Kommunikationsnetz einbinden.

In manchen Fällen schreibt das Messstellenbetriebsgesetz auch den Einbau intelligenter Messsysteme vor. Diese sind per Kommunikationseinheit bereits in ein Kommunikationsnetz eingebunden. Intelligente Messsysteme können wir allerdings erst verbauen, wenn diese am Markt verfügbar und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.

Ein verpflichtender Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen ist nur in der Stromsparte vorgesehen. Neue Messeinrichtungen für Gas dürfen nur verbaut werden, wenn sie sicher mit einem Smart-Meter-Gateway verbunden werden können.

Ansprechpartner

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