Mitarbeiter der Stadtwerke überprüft Solarpark

Heizkostenabrechnung

Wir versorgen Ihre Liegenschaft nicht nur mit Wärme und Warmwasser. Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Abrechnung mit jedem einzelnen Bewohner und jeder Bewohnerin Ihrer Hausgemeinschaft.

Ganz gleich, ob Sie von uns nur die Zählerstände benötigen oder ob wir die gesamte Abrechnung mit umfassenden Inkasso-Leistungen für Sie übernehmen: In jedem Fall installiert unser Technik-Team je Nutzereinheit einen Wärmemengenzähler sowie die entsprechenden Warm- und Kaltwasserzähler – damit können wir die genauen Daten für die Abrechnungen ermitteln. Diese Zähler werden zudem von uns gewartet, bei Bedarf erneuert und jährlich abgelesen.

Auf Basis der ermittelten Daten lassen sich die persönlichen Abrechnungen für alle Bewohnerinnen und Bewohner erstellen. Grundlage der Abrechnung ist dabei die Heizkostenverordnung (HKVO). So können Sie sicher sein, dass unsere Abrechnungen allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Übrigens: Auch im Rahmen eines Contracting-Angebotes können Sie unseren Abrechnungsservice nutzen. Sprechen Sie dazu einfach unser KRAFTWIRTE-Team an. Und sollten Ihre Bewohnerinnen und Bewohner Fragen zur Abrechnung haben, können sie sich direkt an unser Team vom Heizkostenabrechnungsservice wenden.

Ihre Vorteile

  • Wahlweise Messservice oder komplette Abrechnung
  • Abrechnung individuell mit jedem Nutzer
  • Persönlicher Service für Sie & Ihre Bewohner
  • Inkasso-Leistungen mit Rechnungsstellung und Mahnwesen
  • Wartung/Ablesung der Zähler inklusive

Ansprechpartner*innen

Sie haben Fragen zum Thema Heizkostenabrechnung? Unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne.

Weitere Informationen

• Die genaue Verbrauchsermittlung durch die Zähler, die pro Nutzereinheit installiert sind

• Die Wärme-, Kaltwasser- und Warmwasserabrechnung der einzelnen Wohneinheiten

• Die Abrechnung und die Zahlungsabwicklung mit dem jeweiligen Wohnungsnutzer

• Den persönlichen Service für Sie und Ihre Wohnungsnutzer

Wenn jede Wohneinheit mit eigenen Zählern ausgestattet ist, können die Bewohnerinnen und Bewohner sicher sein, dass sie nur für den eigenen Verbrauch bezahlen. Mithilfe der Zähler lässt sich auch das eigene Heizverhalten viel besser kontrollieren – so zeigt sich, an welchen Stellen sich Energie einsparen lässt.

Die Heizkostenverordnung bildet die rechtliche Basis für die Heiz- und Warmwasserkostenverteilung und -abrechnung. Sie wurde 1981 eingeführt und mehrfach novelliert. Heute ist sie ein wesentlicher Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung: Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten soll den bewussten Umgang mit der eigenen Energienutzung fördern und zu einem ressourcenschonenden energieeffizienten Verhalten beitragen.

Indizes für die Preisgleitung laut Abrechnungsdienstleistungsvertrag

Abrechnungsjahr  2024

Zählerindex

113,5

Lohnindex 

111,1
Messpreis Heizung
in €/ Monat netto
14,88
Messpreis Wasser
in €/ Monat netto
2,11

Informationen zu Abrechnungsdienstleistungsverträgen in denen die Indizes für die Preisgleitung noch auf dem vom statistischen Bundessamt verwendetem Basisjahr 2015 beruhen

Die Festlegung der Start-Indizes erfolgte durch die Vertragsunterzeichnung.

Im regelmäßigen Abstand werden die vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes überprüft. Nach diesen Indizes ist die Preisgleitung Ihres Abrechnungsdienstleistungsvertrages geregelt. Das Statistische Bundesamt prüft dabei die Berechnungsgrundlage der jeweiligen Indizes auf veränderte Bedingungen gegenüber der bisherigen Grundlage. In diesem Prozess wird auch die Umstellung des Basisjahres vollzogen.

In den vergangenen Abrechnungen entsprach der Wert für „Z = Zähler; Index „Gas-, Flüssigkeits-, Elektrizitätszähler“ des Jahres 2015 einem Indexwert von 100. Diese Ausgangsbasis wurde nun vom statistischen Bundesamt auf das Jahr 2021 gelegt. Demnach entspricht der Wert des Jahres 2021 ab jetzt einem Indexwert von 100. Dies hat keinen Einfluss auf die Preise vor der Umstellung. Neue Preise müssen jedoch mit den neuen Indexwerten berechnet werden. Eine Veröffentlichung mit dem alten Basiswert findet nicht mehr statt. Daher wird auch der Start-Index aus dem Jahr der Vertragsunterzeichnung  auf den neuen Wert überführt.