Dann erhalten Sie von uns eine Einzelabrechnung über Wärme- und Trinkwassermengen, die Sie genutzt haben. Im Rahmen unseres Heizkostenabrechnungs-Services haben wir für jede Nutzereinheit in Ihrem Haus Wärme-, Warm- und Kaltwasserzähler montiert. Diese werden jährlich von unserem Dienstleister-Team abgelesen – auf Basis dieser Daten erhalten Sie Ihre Abrechnung.
Planen Sie einen Umzug? Dann können Sie uns Ihre Daten und Zählerstände über die entsprechenden Formulare zukommen lassen: Diese können Sie online ausfüllen und an uns zurücksenden.
Ändert sich Ihre Bankverbindung? Nutzen Sie einfach unseren Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat. Und falls einmal Fragen zu Ihrer Rechnung auftreten oder Sie einen Defekt an Ihrem Zähler feststellen, wenden Sie sich an unser Team der Heizkostenabrechnung – wir sind gerne für Sie da: Montags bis freitags von 8:30 – 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr. Wir freuen uns auf das Gespräch!
Sie haben Fragen zum Thema Heizkostenabrechnungsservice? Unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gerne.
• Die genaue Verbrauchsermittlung durch die Zähler, die pro Nutzereinheit installiert sind
• Die Wärme-, Kaltwasser- und Warmwasserabrechnung der einzelnen Wohneinheiten
• Die Abrechnung und die Zahlungsabwicklung mit dem jeweiligen Wohnungsnutzer
• Den persönlichen Service für Sie und Ihre Wohnungsnutzer
Wenn jede Wohneinheit mit eigenen Zählern ausgestattet ist, können die Bewohnerinnen und Bewohner sicher sein, dass sie nur für den eigenen Verbrauch bezahlen. Mithilfe der Zähler lässt sich auch das eigene Heizverhalten viel besser kontrollieren – so zeigt sich, an welchen Stellen sich Energie einsparen lässt.
Die Heizkostenverordnung bildet die rechtliche Basis für die Heiz- und Warmwasserkostenverteilung und -abrechnung. Sie wurde 1981 eingeführt und mehrfach novelliert. Heute ist sie ein wesentlicher Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung: Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten soll den bewussten Umgang mit der eigenen Energienutzung fördern und zu einem ressourcenschonenden energieeffizienten Verhalten beitragen.
Indizes für die Preisgleitung laut Abrechnungsdienstleistungsvertrag
Abrechnungsjahr | 2024 |
Zählerindex | 113,5 |
Lohnindex | 111,1 |
Messpreis Heizung in €/ Monat netto | 14,88 |
Messpreis Wasser in €/ Monat netto | 2,11 |
Informationen zu Abrechnungsdienstleistungsverträgen in denen die Indizes für die Preisgleitung noch auf dem vom statistischen Bundessamt verwendetem Basisjahr 2015 beruhen
Die Festlegung der Start-Indizes erfolgte durch die Vertragsunterzeichnung.
Im regelmäßigen Abstand werden die vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes überprüft. Nach diesen Indizes ist die Preisgleitung Ihres Abrechnungsdienstleistungsvertrages geregelt. Das Statistische Bundesamt prüft dabei die Berechnungsgrundlage der jeweiligen Indizes auf veränderte Bedingungen gegenüber der bisherigen Grundlage. In diesem Prozess wird auch die Umstellung des Basisjahres vollzogen.
In den vergangenen Abrechnungen entsprach der Wert für „Z = Zähler; Index „Gas-, Flüssigkeits-, Elektrizitätszähler“ des Jahres 2015 einem Indexwert von 100. Diese Ausgangsbasis wurde nun vom statistischen Bundesamt auf das Jahr 2021 gelegt. Demnach entspricht der Wert des Jahres 2021 ab jetzt einem Indexwert von 100. Dies hat keinen Einfluss auf die Preise vor der Umstellung. Neue Preise müssen jedoch mit den neuen Indexwerten berechnet werden. Eine Veröffentlichung mit dem alten Basiswert findet nicht mehr statt. Daher wird auch der Start-Index aus dem Jahr der Vertragsunterzeichnung auf den neuen Wert überführt.