Jetzt Ihr Elektrofahrzeug anmelden und 120 € ausgezahlt bekommen!
Anträge für das Jahr 2026 müssen bis zum 31.10.2026 eingereicht werden.
Und das Beste: Die THG-Quote kann für ein berechtigtes Elektrofahrzeug grundsätzlich jedes Jahr neu beantragt werden.
Vorgaben der Europäischen Union und nationale Regelungen verpflichten dazu, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Auch der Verkehrssektor spielt dabei eine wichtige Rolle.
Ein Instrument zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich ist die Treibhausgasminderungsquote. Sie verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Deutschland in Verkehr bringen, die damit verbundenen Treibhausgasemissionen um einen gesetzlich festgelegten Anteil zu mindern.
Die Quote beträgt im Jahr 2026 12 % und steigt nach aktueller Rechtslage schrittweise bis auf 65 % im Jahr 2040.
Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen können die Unternehmen verschiedene gesetzlich zugelassene Erfüllungsoptionen nutzen. Dazu gehört auch Strom, der für Elektrofahrzeuge eingesetzt wird. Für reine Batterieelektrofahrzeuge kann dabei eine pauschal festgelegte Strommenge auf die THG-Quote angerechnet werden.
Halter*innen eines reinen Batterieelektrofahrzeugs können diese anrechenbare Strommenge über uns für den THG-Quotenhandel zur Verfügung stellen und dafür eine Prämie erhalten. Die Anrechnung ist pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr einmal möglich.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung des THG-Quotenhandels für Sie.
Jetzt geht die Anmeldung noch einfacher! Geben Sie Ihre Daten in unserem neuen THG-Portal ein und laden Sie dabei ein Foto Ihres Fahrzeugscheins hoch. Dieser wird gescannt und die erforderlichen Daten werden automatisch übertragen. Anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Nach interner Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen die Prämie spätestens drei Monate nach Antragstellung ausgezahlt.
Wichtig: Ab sofort können die Anträge ausschließlich über das Online-Portal eingereicht werden!
Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).
Der Zoll bietet hier mehr Informationen zur THG-Quote.
Wir prüfen die Abtretungserklärung, die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und zertifizieren Ihre THG-Mengen beim Bundesumweltamt. Sie erhalten die THG Prämie spätestens 3 Monate nach Antragstellung.
Für unser Angebot binden Sie sich bis Ende 2026.
Nein. Die THG-Quote wird unabhängig von der km-Leistung pauschal berechnet.
Dazu gibt es aktuell keine Vorgaben. Wenn Sie zum Laden Ihres E-Autos Ökostrom nutzen, setzen Sie dabei auf Strom aus erneuerbaren Energien.
Sind Sie Stromkund*in der Stadtwerke Lemgo? Bei unseren Privatkundentarifen stammt der gelieferte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien - durch Herkunftsnachweise belegt.
Hierzu gibt es keine Vorgaben. Und es reicht theoretisch auch eine 230V-Steckdose zum Laden aus. Und die ist sicherlich vorhanden. Aber Achtung: Beim Laden über eine 230V-Leitung besteht durch die Dauerbelastung der Leitung Brandgefahr. Die Leitung sollte vorher von einer Elektro-Fachkraft beurteilt werden.
Plug-in Hybrid-Fahrzeuge können nicht teilnehmen. Der Gesetzgeber hat nur rein elektrische Fahrzeuge (BEV) zugelassen.
Nur wenn Sie in dem KFZ-Schein als Halter*in eingetragen sind, können Sie sich bei uns registrieren. Sind Sie nicht der/die Halter*in, ist es derzeit leider nicht möglich.
Sofern der/die Nutzer*in nicht Fahrzeughalter*in, sondern nur nutzungsberechtigte/r Besitzer*in eines Elektrofahrzeugs ist (z. B. bei Dienstfahrzeugen), übermittelt er/sie dem Anbieter mit dem Foto oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil I eine Zustimmungserklärung des/der Fahrzeughalters*in in Textform (per E-Mail). Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Nutzer*in zur Übertragung der THG-Quoten berechtigt wird.
Für zulassungsfreie Fahrzeuge wie beispielsweise E-Roller können bis auf Weiteres keine Strommengen bescheinigt werden.
Ja, das ist möglich.
Teilen Sie uns den Verkauf bitte mit. Die Registrierung endet zum Ende des jeweiligen Jahres. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden, da sie jährlich an den/die ersten Antragsteller*in je Fahrzeug vergeben wird. Der/die Käufer*in kann sich für die THG-Prämie ab dem folgenden Kalenderjahr anmelden.
Lassen Sie sich von der/dem Verkäufer*in schriftlich bestätigen, dass für das Fahrzeug in dem Jahr noch keine THG-Abtretung erfolgt ist. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die für sechs Monate auf den Händler zugelassen sind.