Jetzt Ihr Elektrofahrzeug anmelden und bis zu 300 Euro ausgeschüttet bekommen.
Anträge für das Jahr 2023 müssen bis zum 31.10.2023 eingereicht werden.
Und das Beste: Eine THG-Quote gibt es für Sie jedes Jahr aufs Neue!
Vorgaben der Europäischen Union verpflichten die Mitgliedsstaaten, die Treibhausgasemissionen zu senken. Und dies insbesondere im Verkehrssektor, da dort die Emissionen, insbesondere Kohlendioxid, in den letzten 25 Jahren fast konstant geblieben sind.
Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gibt es verschiedene Ansätze. Ein Ansatz ist der Umstieg auf klimaschonendere Antriebsarten. Zur Stärkung der klimaschonenderen Antriebsarten hat die Bundesregierung die Treibhausgasminderungsquote eingeführt. Die Quote gibt an, um wieviel Prozent Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, die Treibhausgasquote (THG-Quote) im Jahr senken müssen.
Die Quote beträgt derzeit 6% und steigt bis 2030 auf 25%.
Derjenige, der emissionsreiche Kraftstoffe verkauft, soll dafür zahlen. Jahr für Jahr und jedes Jahr ein wenig mehr. Damit werden Benzin und Diesel Jahr für Jahr teurer. Und der Umstieg auf klimaschonendere Antriebsarten, wie z. B. das E-Auto, wird gefördert.
Die steigende Quote können die Unternehmen durch den eigenen Verkauf von Biodiesel oder Bioethanol senken. Da die vorgegebene Quote durch den Anteil an Biodiesel oder Bioethanol nicht erreicht werden kann, müssen die Unternehmen Quoten von Anderen, die selber nur emissionsarme oder emissionsfreie Kraftstoffe einsetzen, erwerben.
Fahrer*innen eines Elektroautos helfen aktiv, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Und können für ihr Fahrzeug über uns an dem THG-Quotenhandel teilnehmen. Und jedes Jahr wieder.
Wir übernehmen die komplette Abwicklung des THG-Quotenhandels für Sie.
Formular unten auf dieser Seite downloaden, ausfüllen und unterschreiben. Mit der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (vorher Fahrzeugschein) einscannen und an laden(at)stadtwerke-lemgo.de mailen. Wir prüfen die Abtretungserklärung, die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und zertifizieren Ihre THG-Mengen beim Bundesumweltamt. Die Auszahlung erfolgen nach erfolgreicher Zertifizierung beim Bundesumweltamt. Derzeit dauert es leider ca. drei Monate bis wir die Zertifikate vom Bundesumweltamt erhalten.
Die Rahmenbedingungen finden Sie in den AGB.
Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).
Der Zoll bietet hier mehr Informationen zur THG-Quote.
Wir prüfen die Abtretungserklärung, die Fahrzeugzulassungsbescheinigung und zertifizieren Ihre THG-Mengen beim Bundesumweltamt. Die Auszahlung erfolgen nach erfolgreicher Zertifizierung beim Bundesumweltamt. Derzeit dauert es leider ca. drei Monate bis wir die Zertifikate vom Bundesumweltamt erhalten.
Für unser Angebot binden Sie sich bis Ende 2023.
Ab 2024 können Sie bei uns verlängern oder den Anbieter wechseln. Wenn Sie nicht kündigen, erfolgt eine Verlängerung automatisch.
Nein. Die THG-Quote wird unabhängig von der km-Leistung pauschal berechnet.
Dazu gibt es aktuell keine Vorgaben. Aber natürlich ist es für den Klimaschutz sinnvoll, wenn Sie Ökostrom zum Laden Ihres E-Autos nutzen.
Hierzu gibt es keine Vorgaben. Und es reicht theoretisch auch eine 230V-Steckdose zum Laden aus. Und die ist sicherlich vorhanden. Aber Achtung: Beim Laden über eine 230V-Leitung besteht durch die Dauerbelastung der Leitung Brandgefahr. Die Leitung sollte vorher von einer Elektro-Fachkraft beurteilt werden.
Plug-in Hybrid-Fahrzeuge können nicht teilnehmen. Der Gesetzgeber hat nur rein elektrische Fahrzeuge (BEV) zugelassen.
Nur wenn Sie in dem KFZ-Schein als Halter*in eingetragen sind, können Sie sich bei uns registrieren. Sind Sie nicht der Halter, ist es derzeit leider nicht möglich.
Hier gilt das gleiche wie bei privaten KFZ. Sie können sich bei uns registrieren, wenn Ihr Unternehmen im KFZ-Schein als Halter*in eingetragen ist.
Wir gehen derzeit davon aus, dass alle Straßenfahrzeuge mit einer Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 03. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 geändert wurde (also nach den Vorgaben der Anlage 5) eingereicht werden können. Wenn also eine ZLB Teil I vorliegt, die diese Anforderungen erfüllt, sollte eine Anrechnung entsprechend möglich sein – letztlich entscheidet im Einzelfall das Umweltbundesamt. Wir versuchen die THG-Quote für E-Roller oder E-Motorräder zu erhalten.
Ja, das ist möglich.
Teilen Sie uns den Verkauf bitte mit. Die Registrierung endet zum Ende des jeweiligen Jahres. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden, da sie jährlich an den/die ersten Antragsteller*in je Fahrzeug vergeben wird. Der/die Käufer*in kann sich für die THG-Prämie ab dem folgenden Kalenderjahr anmelden.
Lassen Sie sich von dem Verkäufer schriftlich bestätigen, dass für das Fahrzeug in dem Jahr noch keine THG-Abtretung erfolgt ist. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die für sechs Monate auf den Händler zugelassen sind.