Fragen und Antworten

Fernwärme-Preisanpassung zum 1. Januar 2027

  • Aktuell investieren wir in erheblichem Umfang in den Ausbau unserer Wärme-Erzeugungsanlagen. Diese vorübergehend hohen Investitionskosten schaffen die Grundlage für eine langfristige Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern und volatilen Weltmärkten.
  • Die steigenden CO₂-Kosten müssen wir weitergeben – so lange, bis der Umbau unserer Anlagen hin zur Klimaneutralität abgeschlossen ist.
  • Die allgemeinen Kostensteigerungen für Material und Personal sind ein weiterer Kostenfaktor. Diese betreffen uns im selben Maß, wie andere Unternehmen auch.

Das zeigt eins ganz deutlich: Wir müssen unabhängiger von Erdgas werden. Nur so können wir langfristig die Preise stabil halten. 

Für Einfamilienhäuser mit einem durchschnittlichen Jahresbedarf von 15.000 kWh Fernwärme im Jahr ergeben sich Mehrkosten von 13.39 Euro brutto pro Monat.

Ihre neuen Abschläge, die ab Februar 2027 anfallen, werden von uns automatisch an den neuen Arbeitspreis angepasst. Dies erfolgt mit der Jahresendabrechnung 2026 im Februar 2027. Eine zusätzliche Zählerablesung ist nicht notwendig.

Es stimmt, dass Energie kein Billigprodukt ist: Energie hat einen hohen Wert und dementsprechend auch einen Preis. Unsere Fernwärmepreise gehören dennoch zu den günstigsten in Deutschland. Diese Aussage lässt sich auch belegen: Auf der bundesweiten Plattform „Preistransparenz ­Plattform Fernwärme“ sind alle Fernwärmelieferanten mit ihren Preisen gelistet. Die Lemgoer Fernwärmepreise liegen wir weiterhin unter dem Durchschnitt aller Versorger.

Außerdem kommunizieren wir hier einen Preis für den 01.01.2027. Die hier genannten Argumente treffen alle Wärmeversorger und es sind auch dort Preiserhöhungen zu erwarten.

Ja, unsere Investitionen sind notwendig und sinnvoll. Notwendig sind die Maßnahmen, weil wir Vorgaben der Bundesregierung umsetzen. Ziel ist es, die Fernwärmeerzeugung langfristig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Und dies ist zugleich sinnvoll: mit diesen Maßnahmen werden wir unabhängiger von steigenden Beschaffungs- und CO₂-Preisen. Zu den Maßnahmen gehört zum Beispiel die Errichtung des Großwärmespeichers und das Holzheizkraftwerks. Damit stärken wir zudem die regionale Wertschöpfung.

Nur mit unserer Fernwärme lassen sich die Klimaziele der Stadt Lemgo erreichen. Wer sich für Fernwärme entscheidet, hat seine persönliche Wärmewende erledigt.

Die Preiskalkulation basiert auf dem Grundsatz der Kostendeckung. Die Preise werden daher nicht willkürlich festgelegt. In den Grund- und Arbeitspreis fließen die Kosten ein, die für Erzeugung, Betrieb, Instandhaltung und Weiterentwicklung der Fernwärmeversorgung entstehen.

Preisänderungen werden auf Grundlage der jeweiligen Kostenentwicklung kalkuliert und anschließend vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Lemgo freigegeben. Dem Aufsichtsrat gehören unter anderem Mitglieder des gewählten Rates der Stadt Lemgo an.

Die Fernwärmepreise dienen dazu, die Kosten für Erzeugung, Betrieb, Instandhaltung und Weiterentwicklung der Wärmeversorgung zu decken. Die Preisanpassung verfolgt nicht das Ziel, den Unternehmensgewinn zu erhöhen.

Mögliche Überschüsse werden im Unternehmen und in der Region verwendet, zum Beispiel für Investitionen in die Infrastruktur und die Weiterentwicklung der Wärmeversorgung.

Die Stadtwerke Lemgo GmbH ist eine 100-prozentige Tochter der Stadt Lemgo.

Nein, wenn Sie Energie sparen, reduzieren Sie in jedem Fall ihre persönlichen Kosten. Durch die in diesem Jahr eingeführten Preisstaffeln sind die fixen und variablen Kostenanteile je nach Nutzergruppe fairer verteilt. Die größeren Verbraucher zahlen einen höheren Grundpreis, weil die Vorhaltung der Leistung höhere Kosten verursacht, als bei Haushaltskund*innen.

Der Grundpreis ist notwendig, um einen Teil der fixen Kostenbestandteile abzudecken. Nicht nur die Fernwärme (an sich) verursacht Kosten. Der Grundpreis ist notwendig für

  • die jederzeit abrufbare Wärmeleistung,
  • die Messung (Zähler)
  • sowie die Abrechnung (Personal).

Nein, die Anschlusskosten für Neukunden werden in den Kosten für einen Neuanschluss berücksichtigt.

Bei einem Kostenvergleich sollte berücksichtigt werden, dass Fernwärme als fertige Wärmelieferung direkt ins Gebäude kommt. Deshalb lässt sich der Fernwärmepreis nicht allein mit den Brennstoff- oder Stromkosten anderer Heizsysteme vergleichen.

Bei Fernwärme ist im Gebäude keine eigene Wärmeerzeugung mit Heizkessel erforderlich. Benötigt wird lediglich eine Übergabestation. Dadurch können gegenüber anderen Heizsystemen beispielsweise Kosten für Anschaffung, Wartung, Schornsteinfeger oder Brennstoffbeschaffung entfallen bzw. geringer ausfallen.

Auch langfristige Kostenentwicklungen spielen bei einem Vergleich verschiedener Heizsysteme eine Rolle. Dazu gehören unter anderem Investitions- und Wartungskosten, Energiepreise sowie gesetzlich bedingte Preisbestandteile. Bei fossilen Brennstoffen wie Erdgas beeinflusst beispielsweise die CO₂-Bepreisung die Kostenentwicklung.

Fernwärme-Übergabestationen sind in der Regel langlebig und vergleichsweise wartungsarm. Welche Gesamtkosten über die Nutzungsdauer entstehen, hängt jedoch immer vom jeweiligen Gebäude, dem Wärmebedarf und der betrachteten Heizalternative ab.

Deshalb lohnt sich ein Vergleich der Gesamtkosten über einen längeren Zeitraum – nicht nur der reine Energiepreis.

Haushaltskund*innen sind im Regelfall der Preisstaffel 1 zuzuordnen. Das bedeutet, dass der gesamte Verbrauch mit den dieser Preisstaffel zugehörigen Werten abgerechnet wird.

Kunden, deren Verbrauch 50.000 kWh/a übersteigt, sind mit ihrem gesamten Verbrauch einer höheren Preisstaffel zugeordnet.

Beispiel: der Verbrauch eines Kunden von 70.000 kWh/a wird komplett mit den Preisen der Preisstaffel 2 abgerechnet. Es gibt also keine anteilige Berechnung der ersten 50.000 kWh/a mit den Preisen der Preisstaffel 1.

 

Wenn Sie nur Kleinstmengen aus dem Fernwärmenetz beziehen, kann der Eindruck entstehen, dass der Grundpreis für Sie überproportional hoch ist. Das Gegenteil ist jedoch richtig.

Der Bezug von Kleinstmengen bedeutet, dass Sie über die bezogene Wärmemenge kaum zur Kostendeckung der Wärmelieferung beitragen. Trotzdem muss dafür der Wärmeanschluss mit allen Kosten und Rohrnetzverlusten von uns vorgehalten werden. Die Grundkosten für Kleinstverbraucher sind proportional höher als wenn eine höhere Abnahmemenge bezogen wird.

Würde eine weitere Staffel für Kleinstverbraucher eingeführt werden, müsste hierfür konsequenterweise der Grundpreis höher liegen, als für Staffel 1. Wir haben uns dagegen entschieden, weil wir ansonsten den Bezug von geringeren Mengen schlechter stellen würden und das dem Sinn des Energiesparens entgegensteht.

Zu beachten ist außerdem, dass wir keinen Leistungspreis für die zur Verfügung gestellte Anschlussleistung erheben.

Unsere Fernwärme wird heute mit verschiedenen Technologien erzeugt. Dazu gehört unter anderem die Kraft-Wärme-Kopplung, bei der gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt werden.

Gleichzeitig bauen wir den Anteil erneuerbarer und anderer nicht fossiler Wärmequellen weiter aus. Dazu nutzen wir unter anderem unsere Solarthermieanlage sowie zwei Großwärmepumpen: Eine Großwärmepumpe gewinnt Wärme aus dem geklärten Abwasser der Lemgoer Kläranlage, eine weitere nutzt Umweltwärme aus der Bega.

So entwickeln wir unsere Fernwärmeerzeugung Schritt für Schritt weiter und reduzieren den Einsatz fossiler Energieträger.

Mit unserer Fernwärme lassen sich die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und – je nach Vorhaben – auch die Voraussetzungen verschiedener Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen.

Für die energetische Bewertung eines Gebäudes spielt unter anderem der Primärenergiefaktor der Wärmeversorgung eine Rolle. Für unsere Fernwärme wird aktuell ein Primärenergiefaktor von 0,24 ausgewiesen. Dieser Wert kann bei der energetischen Bilanzierung eines Gebäudes berücksichtigt werden.

Bei Neubauten gelten neben den gesetzlichen Anforderungen des GEG je nach Förderprogramm weitere Voraussetzungen. Im Rahmen der KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ werden aktuell unter anderem Effizienzhaus-40-Neubauten gefördert. Dafür gelten zusätzliche Anforderungen, beispielsweise an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes; für die höhere Förderstufe ist zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.

Seit 2026 gibt es außerdem wieder eine befristete Förderung für bestimmte Neubauten im Effizienzhaus-55-Standard. Diese Förderstufe läuft nach aktuellem Stand spätestens zum 31.12.2026 aus.

Ob ein Gebäude mit Fernwärme eine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreicht, hängt jedoch nicht allein von der Wärmeversorgung ab. Entscheidend sind unter anderem auch die Gebäudehülle, der Energiebedarf und weitere technische Eigenschaften des Gebäudes. Die energetische Bewertung sollte deshalb immer für das konkrete Bauvorhaben erfolgen.

Auch bei der Sanierung von Bestandsgebäuden können unterschiedliche Effizienzhaus-Stufen erreicht und gefördert werden. Seit dem 21.07.2026 fördert die KfW bei Wohngebäuden unter anderem die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85 jeweils in der Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse. Ob eine bestimmte Stufe erreicht wird, hängt von der energetischen Qualität des gesamten Gebäudes ab.

Fernwärme kann damit ein wichtiger Baustein für die energetische Planung von Neubauten und Sanierungen sein. Welche gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten sich in Ihrem konkreten Fall ergeben, sollte gemeinsam mit einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten geprüft werden.

Der Gesetzgeber hat vor geraumer Zeit Änderungen erlassen, um Verbraucher besser zu schützen. Er will verhindern, dass Wärmelieferanten einseitig ihre Preise zu Ungunsten der Verbraucher festlegen. Diese gesetzlichen Änderungen führten dazu, dass wir als Lieferant einen Vertrag über das Lieferverhältnis mit unseren Wärmekund*innenen abgeschlossen haben. Preisänderungen haben die Änderungen des Vertragsverhältnisses zur Folge. Daher haben wir Ihnen im März 2027 einen Vertrag mit den Preiskonditionen zugesendet, die ab dem 01.01.2027 gelten.

Dies ist in §2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ geregelt:

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat das Fernwärmeversorgungsunternehmen den Vertragsabschluss dem Kunden unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Wird die Bestätigung mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt, bedarf es keiner Unterschrift. Im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung ist auf die allgemeinen Versorgungsbedingungen hinzuweisen.

(2) Kommt der Vertrag dadurch zustande, dass Fernwärme aus dem Verteilungsnetz des Fernwärmeversorgungsunternehmens entnommen wird, so ist der Kunde verpflichtet, dies dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Die Versorgung erfolgt zu den für gleichartige Versorgungsverhältnisse geltenden Preisen.

(3) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen ist verpflichtet, jedem Neukunden bei Vertragsabschluss sowie den übrigen Kunden auf Verlangen die dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Versorgungsbedingungen einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen und Preislisten unentgeltlich auszuhändigen.

Unsere Fernwärme bietet Ihnen eine langfristig angelegte Wärmeversorgung direkt aus Lemgo. Dabei entwickeln wir unsere Erzeugung kontinuierlich weiter und bauen den Einsatz erneuerbarer und anderer nicht fossiler Wärmequellen aus.

Fernwärme bietet Ihnen unter anderem folgende Vorteile:

  • Transparente Preisgestaltung: Unser Fernwärmepreis setzt sich nachvollziehbar aus Grund- und Arbeitspreis zusammen.
  • Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen: Fernwärme kann – abhängig vom jeweiligen Gebäude – dazu beitragen, aktuelle Anforderungen an die Wärmeversorgung zu erfüllen.
  • Verschiedene Erzeugungstechnologien: Unsere Fernwärme wird unter anderem durch Kraft-Wärme-Kopplung, Solarthermie und Großwärmepumpen erzeugt.
  • Wenig Technik im Gebäude: Für die Nutzung benötigen Sie keine eigene Heizungsanlage mit Brenner, sondern eine Fernwärmeübergabestation.
  • Komfortable Wärmeversorgung: Brennstoffbeschaffung und der Betrieb einer eigenen Feuerungsanlage entfallen.

Damit Sie nachvollziehen können, wie sich unser Fernwärmepreis im deutschlandweiten Vergleich einordnet, veröffentlichen wir unsere Preise freiwillig auf der vom AGFW eingerichteten Webseite waermepreise.info.

Wir liefern Ihnen unsere Wärme als Dienstleistung direkt ins Haus. Deshalb lässt sich der Fernwärmepreis nicht 1 zu 1 mit anderen Brennstoffpreisen vergleichen. Es gibt für Brennstoffe übliche Umrechnungsfaktoren je nach dem Alter der Anlage und damit relativiert sich der Preisunterschied teils deutlich.

Viele weitere Punkte müssen Sie berücksichtigen: Anschaffungskosten, Wartungs- und Schornsteinfegerkosten, Brennstoffpreise… Darüber hinaus werden bei der Nutzung von Fernwärme keine weiteren Maßnahmen vom Gesetzgeber verlangt. Somit entfallen auch hohe Kosten für Anlagenumbau oder Maßnahmen am Gebäude, so wie es bei anderen Heiztechnologien der Fall sein kann.

Stand März 2026