Die Energiebranche hat in den letzten Jahren große Herausforderungen gemeistert: Von stark schwankenden Marktpreisen im Rahmen der Energiekrise, bis hin zu stetig steigenden gesetzlichen Umlagen und Abgaben.
Diese gesetzlich geregelten Änderungen zum 1. Januar 2025 machen eine Anpassung unserer Preise erforderlich, um weiterhin eine stabile und zuverlässige Gasversorgung sicherzustellen: Unter anderem steigen die vorgelagerten Netzentgelte, die Speicherumlage erhöht sich und auch die CO₂-Umlage wird angepasst. Was es mit diesen Umlagen und Abgaben auf sich hat und wie sich diese zusammen setzen haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Der Arbeitspreis ist ein verbrauchsabhängiger Preis und wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) angegeben. Je mehr Kilowattstunden Sie verbrauchen, desto höher fällt Ihre Jahresrechnung aus. Doch was für Kosten verbergen sich hinter dem Arbeitspreis?
Im Arbeitspreis stecken nicht nur die reinen Energiekosten, sondern auch noch viele andere Kosten:
+ Konzessionsabgabe
+ CO2-Preis
+ Gasspeicherumlage
+ Energiesteuer
+ Bilanzierungsumlage
+ Arbeitspreis Netz
+ Arbeitspreis Vertrieb inkl. der Energiekosten
= Arbeitspreis auf der Rechnung
Der Grundpreis ist ein fixer Preis, welcher unabhängig von Ihrem Verbrauch ist. Mit diesem Preis zahlen Sie die fixen Kosten Ihres Versorgers, sowie des Netzbetreibers und des Messstellenbetreibers.
+ Messtellenbetrieb
+ Messung
+ Grundpreis Netz
+ Grundpreis Vertrieb
= Grundpreis auf der Rechnung
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
CO 2 - Preis | 0,455 | 0,546 | 0,544 | 0,816 | 0,998 |
01.10.2020 | 01.10.2021 | 01.10.2022 | 01.10.2023 | 01.10.2024 | |
Gasspeicherumlage* | - | - | 0,059 | 0,145 | 0,250 |
RLM Bilanzierungsumlage ** | 0,010/0,000 | 0,000 | 0,390 | 0,000 | 0,000 |
SLP Bilanzierungsumlage | 0,000 | 0,000 | 0,570 | 0,000 | 0,000 |
* 0,299 ct/kWh ab dem 01.01.2025 | |||||
** 0,000 ct/kWh im Marktgebiet Gaspool, 0,010 ct/kWh im Marktgebiet NCG, seit 01.10.2022 einheitliches Marktgebiet THE |
Angaben netto in ct/kWh
Unternehmen die mit Erdgas handeln, müssen seit dem 1. Januar 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Die CO2-Steuer wird nicht direkt von den Verbrauchern bezahlt, sondern von den Unternehmen, die diese Brennstoffe in Verkehr bringen. Die Kosten werden jedoch an die Endverbraucher weitergegeben.
Hintergrund der Erhebung ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorsieht. Die Gasspeicherumlage ist bis zum 01.04.2027 befristet. Das Ziel ist, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen. Die Gasspeicherumlage kann vierteljährlich angepasst werden. Aus Vereinfachungsgründen werden hier nur die Veränderungen zum 01.10. eines Jahres dargestellt.
Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird gemäß GaBi Gas 2.0 u.a. eine Bilanzierungsumlage erhoben. Diese ist vom Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen. Es ist hierbei zwischen RLM und SLP Entnahmestellen zu unterscheiden.
Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,51 Cent
bis 100.000 Einwohner 0,61 Cent
bis 500.000 Einwohner 0,77 Cent
über 500.000 Einwohner 0,93 Cent
bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden
bis 25.000 Einwohner 0,22 Cent
bis 100.000 Einwohner 0,27 Cent
bis 500.000 Einwohner 0,33 Cent
über 500.000 Einwohner 0,40 Cent
Bei der Belieferung von Sondervertragskunden dürfen 0,03 Cent je Kilowattstunde nicht überschritten werden.
Im Energiesteuergesetz wird der Verbrauch von Erdgas als Heizstoff der Besteuerung unterworfen. Es handelt sich um eine klassische Verbrauchssteuer, die vom Verbraucher wirtschaftlich zu tragen ist.
Die Steuer entsteht in der Regel durch Entnahme aus dem Versorgungsnetz zum Verbrauch oder durch den Verbrauch selbst erzeugten Gases (Steuerschuldner). Die Erhebung der Steuer erfolgt daher nicht direkt beim Verbraucher, sondern aus verwaltungsökonomischen Gründen grundsätzlich auf einer vorgelagerten Handelsstufe beim Hersteller oder Gaslieferant (Versorger).
Die Energiesteuer beträgt derzeit 0,550 ct/kWh netto.
Diese bestehen aus den folgenden Preisbestandteilen:
Arbeitspreis und Grundpreis (Netzbetreiber)
Messstellenbetrieb (Messstellenbetreiber)
Messung (Messstellenbetreiber)
Die genaue Entwicklung des Netznutzungsentgelts ist vom Netzbetreiber und Ihrem Abnahmeverhalten abhängig. Die für Sie geltenden Preise finden Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Netzbetreibers.
Hinweis
Die hier veröffentlichten Inhalte sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Gesetze und Verordnungen sind nur gültig und finden Anwendung entsprechend ihrer jeweils aktuellsten Fassung, die im einschlägigen amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger) veröffentlicht ist.
Stand November 2024