Der Energiemarkt ist nach wie vor in Bewegung, dennoch konnten wir unsere Preise im regionalen Vergleich bisher niedrig halten. Die Preiserhöhung ab 01.02.2025 ist notwendig, um die von uns nicht beeinflussbaren Umlagen weiterzugeben.
Folgende Umlagen verändern sich bereits zum 1. Januar 2025: Die § 19-StromNEV-Umlage steigt durch höhere Kosten für die Integration erneuerbarer Energien. Die KWKG-Umlage erhöht sich geringfügig und die Offshore-Netzumlage steigt ebenfalls an.
Was hat es mit diesen Umlagen und Abgaben auf sich? Wie setzen sich Arbeitspreis und Grundpreis zusammen? Das haben wir nachfolgend zusammengefasst:
Der sogenannte Arbeitspreis ist ein verbrauchsabhängig und wird in Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) berechnet. Je mehr Kilowattstunden Strom Sie verbrauchen, desto höher fällt Ihre Jahresrechnung aus. Wie stellt sich der Arbeitspreis zusammen?
Im Arbeitspreis stecken nicht nur die reinen Energiekosten, sondern auch Umlagen, Steuern und Entgelte:
+ Arbeitspreis Vertrieb inkl. der Energiekosten
+ Arbeitspreis Netz
+ Konzessionsabgabe
+ KWKG-Umlage
+ Aufschlag für besondere Netznutzung
+ Offshore-Netzumlage
+ Stromsteuer
= Arbeitspreis auf der Rechnung *
* In den Flex-Tarifen und den WärmePlus Tarifen werden die Umlagen, Netzentgelte und Steuern separat ausgewiesen.
Der Grundpreis ist ein verbrauchsunabhängiger Fixpreis, in dem Kosten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers und des Versorgers enthalten sind. Er setzt sich wie folgt zusammen:
+ Messtellenbetrieb
+ Messung
+ Grundpreis Netz
+ Grundpreis Vertrieb
= Grundpreis auf der Rechnung.
2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |
EEG - Umlage (bis 30.06.2022) | 6,500 | 3,723 | - | - | - |
§18 AbLaV - Umlage (bis 31.12.2022) | 0,009 | 0,003 | - | - | - |
KWKG - Umlage | 0,254 | 0,378 | 0,357 | 0,275 | 0,277 |
Aufschlag für besondere Netznutzung (ehem. § 19 StromNEV-Umlage) | 0,432 | 0,437 | 0,417 | 0,643 | 1,558 |
Offshore - Netzumlage | 0,395 | 0,419 | 0,591 | 0,656 | 0,816 |
Angaben netto in ct/kWh
Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber.
Mindereinnahmen durch ein verringertes Netzentgelt und Wälzungsbeträge der Verteilnetzbetreiber für Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Energieanlagen, werden als Aufschlag auf Netzentgelte umgelegt (bis einschl. 2024 Umlage nach § 19 StromNEV).
Die Offshore-Netzumlage (ehemals Offshore-Haftungsumlage) ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Sie wird als gesonderter Betrag auf der Stromrechnung ausgewiesen.
Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen, die dann nicht mehr in den Netzentgelten enthalten sind.
Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Anzahl an Einwohnern:
bis 25.000 Einwohner 1,32 ct/kWh
bis 100.000 Einwohner 1,59 ct/kWh
bis 500.000 Einwohner 1,99 ct/kWh
über 500.000 Einwohner 2,39 ct/kWh
In Lemgo liegen die Konzessionsabgaben daher bei 1,59 ct/kWh.
Die Stromsteuer wurde am 01. April 1999 eingeführt und beträgt seit dem 01.01.2003 2,050 ct/kWh (netto).
Größtenteils werden die Einnahmen der Stromsteuer für die Rentenkasse verwendet.
Diese bestehen aus den folgenden Preisbestandteilen:
Arbeitspreis und Grundpreis (Netzbetreiber)
Messstellenbetrieb (Messstellenbetreiber)
Messung (Messstellenbetreiber)
Die genaue Entwicklung des Netznutzungsentgelts ist vom Netzbetreiber und Ihrem Abnahmeverhalten abhängig. Die für Sie geltenden Preise finden Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Netzbetreibers.
Hinweis
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Stand November 2024