Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die den Wechsel des Energieanbieters für Verbraucher*innen vereinfachen sollen. Insbesondere bei Umzügen ergeben sich Änderungen, die Sie beachten sollten:
Ein rückwirkender Wechsel des Strom- oder Gaslieferanten ist künftig nicht mehr möglich. Der Wechsel kann nur noch für die Zukunft erfolgen.
Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, besteht die Gefahr, dass der/die neue Mieter*in weiterhin Energie über Ihren Vertrag bezieht. In diesem Fall müssten Sie die Kosten dafür tragen, da der Anschluss ohne Abmeldung auf Ihren Namen angemeldet bleibt. Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Abmeldungen nicht möglich sind.
Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- bzw. Auszug mindestens 14 Tage vor der Übergabe des Objekts mit. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Ab- und Anmeldeformular in unserem Servicebereich.
Seit Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Energielieferungen für Strom, Gas, Fernwärme und Wasser bei uns nicht mehr möglich.
Die neuen Regelungen gelten für alle Beteiligten – sowohl für Mieter*innen und Vermieter*innen als auch im Falle eines Eigentümerwechsels.
Teilen Sie uns Ihren Umzug gerne online über unsere An- und Abmeldeformulare mit - 14 Tage im Voraus. Den Zählerstand bei Wohnungsübergabe sollten Sie uns anschließend umgehend mitteilen, sodass Ihre An- bzw. Abmeldung fertiggestellt werden kann.
Stand April 2025