Fragen und Antworten

Preisanpassung zum 1. Januar 2025

Die Stadtwerke Lemgo haben in den letzten Jahrzehnten Preisanpassungen als Änderung des Arbeitspreises durchgeführt. Die Faktoren, die zu einer Preissteigerung oder Preissenkungen geführt haben, hatten hauptsächlich Auswirkungen auf die eingesetzte Energie oder den Betrieb unseres Erzeugungsparks. Daher war die Anpassung des Arbeitspreises verursachungsgerecht.

Die Einbindung von Erneuerbaren Energien in unsere Fernwärmeerzeugung verursacht Kostensteigerungen, die als Fixkosten über den Grundpreis abdeckt werden. Wir stellen unsere Fernwärme zukunftsfähig auf: das ist teilweise durch den Gesetzgeber vorgegeben und teilweise durch unser Klimaschutzkonzept bedingt.

Aus diesem Grund findet die Preisanpassung nicht ausschließlich über den Arbeitspreis statt, sondern über den Grundpreis und den Arbeitspreis.

Der maßgebliche Grund sind Änderungen in der Gesetzgebung. Die aktuelle Bundesregierung hat diverse Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Punkten „Energieeinsparung, Erneuerbare Energien, Klimaschutz, technische Umrüstung von Wärmeerzeugern, Wärmewende“ deutlich mehr Bedeutung beimisst, als in den zurückliegenden Jahren. Das betrifft unter anderem die Wärmeerzeugungsanlagen in allen Wohnimmobilien. Ganz gleich, wie die Wärme erzeugt wird: hier gelten mittlerweile viel strengere Auflagen, die in Zukunft auch zum Austausch von alten Kesseln und fossilen Heizungen führen.

Mit unserer Fernwärme erfüllen wir heute schon die gesetzlichen Anforderungen (siehe auch „Welche gesetzlichen Anforderungen erfüllen Sie mit unserer Fernwärme?).

Die Kosten, die für die Erfüllung dieser Anforderungen anfallen, führen auch bei unserer Fernwärme zu einer Preisanpassung.

Ja, sind Sie - denn für unsere Fernwärme gibt es gute Gründe. Die Fernwärme der Stadtwerke Lemgo ist:

  • Im bundesweiten Vergleich sehr günstig
  • Zukunftsfähig, da sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt
  • Ökologisch, da sie aus Kraftwärme-Kopplung und Erneuerbaren Energien erzeugt wird
  • Wirtschaftlich, da Sie geringe bis keine Zusatzkosten haben
  • Einfach und bequem: Sie müssen kein Öl bestellen; keinen Schornsteinfeger-Besuch organisieren; keine Heizung austauschen; keine Zusatzleistungen erbringen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, nicht ständig Öl- oder Gaspreise vergleichen. 

Um Ihnen stets transparent und fair aufzuzeigen, wie unser Fernwärmepreis im Deutschlandvergleich abschneidet, veröffentlichen wir unsere Preise freiwillig auf der vom AGFW eingerichteten Webseite www.waermepreise.info

Haushaltskunden sind im Regelfall der Preisstaffel 1 zuzuordnen. Das bedeutet, dass der gesamte Verbrauch mit den dieser Preisstaffel zugehörigen Werten abgerechnet wird.

Kunden, deren Verbrauch 50.000 kWh/a übersteigt, sind mit ihrem gesamten Verbrauch einer höheren Preisstaffel zugeordnet.

Beispiel: der Verbrauch eines Kunden von 70.000 kWh/a wird komplett mit den Preisen der Preisstaffel 2 abgerechnet. Es gibt also keine anteilige Berechnung der ersten 50.000 kWh/a mit den Preisen der Preisstaffel 1.

Wir gehören bundesweit zu den günstigsten Fernwärmelieferanten. Mit unseren aktuellen Preisen (gültig bis 31.12.24) sind wir bundesweit auf Platz Nr. 15 von 129 Wärmelieferanten (Quelle: Auswertung AGFW). Auch nach der Preisanpassung werden wir zum günstigsten Drittel der Fernwärmeversorger gehören.

Unsere klimaschonende Fernwärmeerzeugung ist schon seit Jahrzehnten ein Vorbild für andere

Städte in Deutschland. Fernwärme ist aus mehreren Gründen ökologisch: Zum einen wird die Wärme mit der effizienten Kraftwärme-Kopplung erzeugt (gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom). Zum anderen haben wir bereits vor Jahren damit begonnen, die Wärme durch Erneuerbare Energien zu produzieren. Das geschieht z.B. durch eine Solarthermie-Anlage, die in der Nähe des Klärwerks Lemgo errichtet ist oder 2 Großwärmepumpen, die Wärme aus dem geklärten Abwasser der Kläranlage oder unserer Bega gewinnen.

Mit diesen Anlagen produzieren wir bereits 25,3 Mio. kWh Co2-freie Fernwärme jährlich,

damit können wir ca. 1 150 Haushalte versorgen. Auch hier sind weitere Anlagen in Planung, die die langfristige bezahlbare Wärmeversorgung in Lemgo sicherstellen werden.

Wir liefern Ihnen unsere Wärme als Dienstleistung direkt ins Haus. Deshalb lässt sich der Fernwärmepreis nicht 1 zu 1 mit anderen Brennstoffpreisen vergleichen. Viele weitere Punkte müssen Sie berücksichtigen: Anschaffungskosten, Wartungs- und Schornsteinfegerkosten, Brennstoffpreise… Darüber hinaus werden bei der Nutzung von Fernwärme keine weiteren Maßnahmen vom Gesetzgeber verlangt. Somit entfallen auch hohe Kosten für Anlagenumbau oder Maßnahmen am Gebäude, so wie es bei anderen Heiztechnologien der Fall sein kann.

Mit unserer Fernwärme lassen sich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) der Bundesregierung optimal umsetzen.

Da wir unsere Fernwärme vor Ort mit der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen, legt sie keine weiten Wege zurück und im Erzeugungsprozess ist sie effizient– das führt zu dem sehr guten Primärenergiefaktor von 0,24.

Dieser Faktor ist von Bedeutung: Das GEG fordert energieeffiziente Neubauten, die einen guten Dämmstandard der Gebäudehülle aufweisen und einen festgelegten Anteil ihrer Energie aus Erneuerbaren Energien beziehen.

Möchten Sie für Ihr Vorhaben die Förderungen nach BEG Wohngebäude für Ihren Neubau in Anspruch nehmen, müssen die Forderungen des GEG noch unterschritten werden. Förderfähig ist aktuell nur noch ein klimafreundlicher Neubau mit KfW-40-Standard und zusätzlicher Erfüllung der Nachhaltigkeit (KFWG oder KFWG-Q). Der KfW-40-Standard wird, wenn die Anforderungen an die Gebäudehülle eingehalten werden, in jedem Fall mit unserer Fernwärme erreicht.

Die Förderungen bei der Sanierung eines Altbaus sind etwas anders. Hier können mit einer Komplettsanierung (also die gesamte Gebäudehülle und die Anlagentechnik) unterschiedliche Effizienzhaus-Stufen erreicht werden.

Vom Effizienzhaus 85, über Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 55 und dann zum höchsten Standard Effizienzhaus 40 können unterschiedliche Stufen erreicht werden.

Alle Stufen sind mit der Fernwärme im Bereich der Anlagentechnik zu erreichen, sogar immer als sogenannte „EE-Klasse“. Also immer mit der höheren Förderung für die Erneuerbaren-Energien-Klasse (z. B. Effizienzhaus KfW 85 EE).

Zusätzlich sieht das Klimaschutzkonzept der Stadt Lemgo vor: Neubauten sollen, unabhängig von den zukünftigen gesetzlichen deutschen Anforderungen, in Lemgo grundsätzlich nur noch als klimaneutrale Gebäude errichtet werden.

Ein hoher Anteil an Erneuerbaren Energien bringt im Altbau häufig Zusatzkosten mit sich. Mit unserer Fernwärme sind alle Kosten transparent – und Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und für den Neubau die Vorgaben des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Lemgo!

Der Gesetzgeber hat vor geraumer Zeit Änderungen erlassen, um Verbraucher besser zu schützen. Er will verhindern, dass Wärmelieferanten einseitig ihre Preise zu Ungunsten der Verbraucher festlegen. Diese gesetzlichen Änderungen führten dazu, dass wir als Lieferant einen Vertrag über das Lieferverhältnis mit unseren Wärmekunden abgeschlossen haben. Preisänderungen haben die Änderungen des Vertragsverhältnisses zur Folge. Daher senden wir Ihnen einen Vertrag mit den Preiskonditionen zu, die ab dem 01.01.2025 gelten.

Dies ist in §2 der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)“ geregelt:

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat das Fernwärmeversorgungsunternehmen den Vertragsabschluss dem Kunden unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Wird die Bestätigung mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt, bedarf es keiner Unterschrift. Im Vertrag oder in der Vertragsbestätigung ist auf die allgemeinen Versorgungsbedingungen hinzuweisen.

(2) Kommt der Vertrag dadurch zustande, dass Fernwärme aus dem Verteilungsnetz des Fernwärmeversorgungsunternehmens entnommen wird, so ist der Kunde verpflichtet, dies dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Die Versorgung erfolgt zu den für gleichartige Versorgungsverhältnisse geltenden Preisen.

(3) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen ist verpflichtet, jedem Neukunden bei Vertragsabschluss sowie den übrigen Kunden auf Verlangen die dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Versorgungsbedingungen einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen und Preislisten unentgeltlich auszuhändigen.

Stand März 2024