Netzzugang Gas

Im Versorgungsgebiet der Stadt Lemgo betreiben wir unser örtliches Gasverteilnetz. Wie Sie gemäß der energierechtlichen Vorgaben Zugang zu unserem Gasnetz erhalten, das erfahren Sie in diesem Bereich:

Wir haben alle nach dem Energiewirtschaftsgesetz erforderlichen Bedingungen und Verträge für den Netzzugang Gas für Sie hinterlegt – Dokumente wie den Lieferantenrahmenvertrag, den Messstellenrahmenvertrag und viele mehr. In Bezug auf die technischen Mindestanforderungen ist in unserem Netzgebiet das DVGW-Regelwerk verbindlich anzuwenden. 

Ihre Vorteile

  • Objektiver Netzzugang

  • Technische Mindestanforderungen nach DVGW-Regelwerk

  • Verträge und Unterlagen im Download

  • Faire Vertragswerke

Informieren Sie sich jetzt!

In § 18 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in der Niederdruckebene beschrieben. Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)), unsere Ergänzenden Bedingungen zur Niederdruckanschlussverordnung sowie das dazugehörige Preisblatt und die Öffentliche Bekanntmachung über den Wechsel des Gasversorgungsnetzbetreibers zum Download bereit.

Zudem finden Sie hier die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) – sowie  die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV). 

Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 01.07.2024 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt:

Die Grundversorgungspflicht für die Kalenderjahre 2025-2027 wird im Netzgebiet der Stadtwerke Lemgo GmbH vom Vertrieb der

Stadtwerke Lemgo GmbH

Bruchweg 24

32657 Lemgo

wahrgenommen.

Die nächste Festlegung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.

Der Datenaustausch mit den Marktpartnern findet nach GPKE mit qualifizierter Signatur und Verschlüsselung statt.
Unsere qualifizierte Signatur (Zertifikat), die Verschlüsselung sowie unser Kommunikationsdatenblatt finden Sie hier