Wir betreiben unser örtliches Stromverteilnetzes im Versorgungsgebiet der Stadt Lemgo. Und gemäß den energierechtlichen Vorgaben gewähren wir Kunden und Lieferanten selbstverständlich den Zugang zu unserem Netz.
In diesem Bereich informieren wir Sie umfassend, welche technischen Anschlussbedingungen dafür gelten und mit welchen Konditionen Sie rechnen können. Auch für den gelungenen elektronischen Datenaustausch stellen wir alles bereit.
Objektiver Netzzugang
Transparente Informationen im Download
Faire Vertragswerke
In §18 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannungsebene beschrieben. In unserem Netzgebiet gelten für den Anschluss technische Mindestanforderungen. Diese finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen 2019. Unser Niederspannungsnetz wurde bis zum 31.12.2015 als TT-Netz betrieben, seit Januar 2016 werden alle neuen Niederspannungsanlagen und Niederspannungsnetze als TN-C-S Netzsystem gebaut.
Hier finden Sie alle Dokumente, die für Ihren Netzzugang zur Niederspannungsebene wesentlich sind:
Wenn Sie Anlagen mit Notstromaggregaten an unser Netz anschließen und betreiben möchten, gilt die Richtlinie für die Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten des Verbandes der Netzbetreiber – VDN – e.V. beim VDEW.
Sie haben Fragen zum Netzzugang Niederspannung? Ich berate Sie gerne.
Ihre Mittelspannungsanlage schließen wir über eine Übergabestation an unser Netz an. Der Netzzugang ist nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4110 in der gültigen Fassung und den Richtlinien des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. umzusetzen. In der VDE-AR-N 4110 finden Sie Vordrucke für alle notwendigen Formulare – von der Antragsstellung über den Inbetriebsetzungsauftrag bis zum Inbetriebsetzungsprotokoll.
Sie haben Fragen zum Netzzugang Mittelspannung? Ich berate Sie gerne.
Um eine transparente, faire und diskriminierungsfreie Vergabe von Netzanschlusskapazitäten im Versorgungsnetz der Stadtwerke Lemgo sicherzustellen, haben wir ein Zuteilungsverfahren eingeführt. Dieses Verfahren orientiert sich an den Vorgaben unseres vorgelagerten Netzbetreibers Westfalen Weser Netz.
Mit dem sogenannten Repartierungsverfahren stellen wir sicher, dass die begrenzten Netzkapazitäten in der Mittelspannungsebene nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung verteilt werden. Ziel ist eine gleichmäßige und nachvollziehbare Zuteilung der verfügbaren Kapazitäten an alle teilnehmenden Anschlusskunden.
Die Stadtwerke Lemgo vergeben Leistungszusagen für Netzanschlussbegehren zweimal jährlich.
Teilnahmevoraussetzungen:
Die beantragte Anlage muss technisch in das Verteilnetz der Stadtwerke Lemgo integrierbar sein.
Der vollständige Antrag auf Netzanschluss (nach VDE-AR-N 4110 bzw. VDE-AR-N 4120) muss fristgerecht innerhalb des jeweiligen Antragszeitraums eingereicht werden.
Nachträglich eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Alle teilnehmenden Kundinnen und Kunden, die vollständige Anträge eingereicht haben, werden nach Abschluss des Verfahrens über die verfügbaren Kapazitäten informiert.
Dabei können beantragte Leistungen vollständig oder anteilig zugesagt werden.
Sollten von unserem Vorversorger keine freien Kapazitäten bereitgestellt werden können, erfolgt eine Ablehnung mit dem Hinweis auf das nächste Zuteilungsverfahren.
Das Repartierungsverfahren führen die Stadtwerke Lemgo voraussichtlich zweimal jährlich zu folgenden Terminen durch:
1. Antragszeitraum: 01.11.2025 – 31.01.2026
2. Antragszeitraum: 01.05.2026 – 31.07.2026
Einreichung der Anträge:
Vollständige Anschlussanträge müssen bis 24:00 Uhr (MEZ) des jeweiligen Stichtages (erstmals 31.01.2026) vorliegen.
Die Stadtwerke Lemgo leiten die Anfragen 1:1 an den vorgelagerten Netzbetreiber weiter.
Prüfung und Zuteilung:
Nach dem Stichtag werden alle vollständigen und fristgerechten Anträge geprüft.
Die verfügbare Kapazität wird gleichmäßig auf alle Anfragen verteilt.
Information der Antragstellenden:
Spätestens einen Monat nach dem Stichtag informieren wir die Antragstellenden in Textform über das Ergebnis der Zuteilung.
Angebotserstellung:
Nach der Zuteilung erstellen wir ein Netzanschlussangebot mit einer Bindefrist von drei Kalendermonaten.
Abschluss des Verfahrens:
Mit der Annahme des Angebots gilt die zugeteilte Leistung als verbindlich zugesagt.
Diese Leistung wird für Sie reserviert und kann nicht erneut vergeben werden.
Ablehnung:
Sollte die beantragte Leistung nicht netzverträglich integrierbar sein, erfolgt eine Ablehnung mit entsprechender Begründung.
Sollten gesetzliche Neuregelungen einen Zuschuss zu den Netzentgelten 2025 vorsehen, haben die Übertragungsnetzbetreiber angekündigt ihre Netzentgelte anzupassen. Für diesen Fall behält sich die Stadtwerke Lemgo GmbH vor, die Netzentgelte ebenfalls zu ändern.
Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 01.07.2024 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt:
Die Grundversorgungspflicht für die Kalenderjahre 2025-2027 wird im Netzgebiet der Stadtwerke Lemgo GmbH vom Vertrieb der
Stadtwerke Lemgo GmbH
Bruchweg 24
32657 Lemgo
wahrgenommen.
Die nächste Festlegung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.
Der Datenaustausch mit den Marktpartnern findet nach GPKE mit qualifizierter Signatur und Verschlüsselung statt.
Unsere qualifizierte Signatur (Zertifikat), die Verschlüsselung sowie unser Kommunikationsdatenblatt finden Sie hier.