Wir betreiben unser örtliches Stromverteilnetzes im Versorgungsgebiet der Stadt Lemgo. Und gemäß den energierechtlichen Vorgaben gewähren wir Kunden und Lieferanten selbstverständlich den Zugang zu unserem Netz.
In diesem Bereich informieren wir Sie umfassend, welche technischen Anschlussbedingungen dafür gelten und mit welchen Konditionen Sie rechnen können. Auch für den gelungenen elektronischen Datenaustausch stellen wir alles bereit.
Objektiver Netzzugang
Transparente Informationen im Download
Faire Vertragswerke
In §18 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannungsebene beschrieben. In unserem Netzgebiet gelten für den Anschluss technische Mindestanforderungen. Diese finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen 2019. Unser Niederspannungsnetz wurde bis zum 31.12.2015 als TT-Netz betrieben, seit Januar 2016 werden alle neuen Niederspannungsanlagen und Niederspannungsnetze als TN-C-S Netzsystem gebaut.
Hier finden Sie alle Dokumente, die für Ihren Netzzugang zur Niederspannungsebene wesentlich sind:
Wenn Sie Anlagen mit Notstromaggregaten an unser Netz anschließen und betreiben möchten, gilt die Richtlinie für die Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten des Verbandes der Netzbetreiber – VDN – e.V. beim VDEW.
Sie haben Fragen zum Netzzugang Niederspannung? Ich berate Sie gerne.
Ihre Mittelspannungsanlage schließen wir über eine Übergabestation an unser Netz an. Der Netzzugang ist nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4110 in der gültigen Fassung und den Richtlinien des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. umzusetzen. In der VDE-AR-N 4110 finden Sie Vordrucke für alle notwendigen Formulare – von der Antragsstellung über den Inbetriebsetzungsauftrag bis zum Inbetriebsetzungsprotokoll.
Sie haben Fragen zum Netzzugang Mittelspannung? Ich berate Sie gerne.
Sollten gesetzliche Neuregelungen einen Zuschuss zu den Netzentgelten 2025 vorsehen, haben die Übertragungsnetzbetreiber angekündigt ihre Netzentgelte anzupassen. Für diesen Fall behält sich die Stadtwerke Lemgo GmbH vor, die Netzentgelte ebenfalls zu ändern.
Gemäß den Vorgaben in § 36 des Energiewirtschaftsgesetzes wurde der Grundversorger zum 01.07.2024 erneut ermittelt und der zuständigen Behörde mitgeteilt:
Die Grundversorgungspflicht für die Kalenderjahre 2025-2027 wird im Netzgebiet der Stadtwerke Lemgo GmbH vom Vertrieb der
Stadtwerke Lemgo GmbH
Bruchweg 24
32657 Lemgo
wahrgenommen.
Die nächste Festlegung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.
Der Datenaustausch mit den Marktpartnern findet nach GPKE mit qualifizierter Signatur und Verschlüsselung statt.
Unsere qualifizierte Signatur (Zertifikat), die Verschlüsselung sowie unser Kommunikationsdatenblatt finden Sie hier.